Steuerhinterziehung: Neue Spuren durch alte Selbstanzeigen
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 06.10.2016 10:08 Uhr
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Steuerhinterziehung: Neue Spuren durch alte Selbstanzeigen
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html
Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung lassen nicht nur die Kassen der Finanzminister klingeln. Vielmehr ergeben sich durch die Auswertung der Selbstanzeigen auch neue Spuren für die Steuerfahnder.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Immer mehr Selbstanzeigen (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html)wegen Steuerhinterziehung sind in den vergangenen Jahren bei den Finanzämtern eingegangen. Die Selbstanzeigen sorgen nicht nur dafür, dass Steuersünder ihre Steuerschuld begleichen, sondern sie liefern den Fahndern auch neue Spuren. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung wertet die Steuerfahndung NRW die Selbstanzeigen, die seit 2010 eingegangen sind, aus und dadurch geraten auch die Banken, die bei der Steuerhinterziehung behilflich waren, ins Visier. Dem Bericht zufolge führte dieses Vorgehen dazu, dass inzwischen gegen 57 Banken in der Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und Österreich wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelt wird. Verstärkt in den Fokus rückten dabei zuletzt Geldhäuser in Österreich.
Wer noch unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten deponiert hat, muss damit rechnen, dass im Zuge der Ermittlungen auch diese Konten von der Steuerfahndung aufgespürt werden. Dann droht eine Strafverfolgung und ggf. Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Um dies zu vermeiden, kann nach wie vor eine strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung gestellt werden. Damit diese wirken kann, muss sie aber rechtzeitig gestellt werden, d.h. bevor die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wurde. Außerdem muss sie auch vollständig und fehlerfrei sein.
Für den Laien sind die hohen Anforderungen des Gesetzgebers kaum zu überschauen und noch weniger zu erfüllen. Darum sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen erstellt werden. Die komplexen Vorgänge können so nicht erfasst werden und die Selbstanzeige von der Stange gibt es nicht. Wer es ohne kompetente Hilfe versucht, riskiert, dass die Selbstanzeige fehlerhaft wird und deshalb in der Konsequenz misslingt.
Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Einzelfall korrekt und detailliert erfassen und wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie auch strafbefreiend wirken kann.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html
Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung lassen nicht nur die Kassen der Finanzminister klingeln. Vielmehr ergeben sich durch die Auswertung der Selbstanzeigen auch neue Spuren für die Steuerfahnder.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Immer mehr Selbstanzeigen (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html)wegen Steuerhinterziehung sind in den vergangenen Jahren bei den Finanzämtern eingegangen. Die Selbstanzeigen sorgen nicht nur dafür, dass Steuersünder ihre Steuerschuld begleichen, sondern sie liefern den Fahndern auch neue Spuren. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung wertet die Steuerfahndung NRW die Selbstanzeigen, die seit 2010 eingegangen sind, aus und dadurch geraten auch die Banken, die bei der Steuerhinterziehung behilflich waren, ins Visier. Dem Bericht zufolge führte dieses Vorgehen dazu, dass inzwischen gegen 57 Banken in der Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und Österreich wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelt wird. Verstärkt in den Fokus rückten dabei zuletzt Geldhäuser in Österreich.
Wer noch unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten deponiert hat, muss damit rechnen, dass im Zuge der Ermittlungen auch diese Konten von der Steuerfahndung aufgespürt werden. Dann droht eine Strafverfolgung und ggf. Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Um dies zu vermeiden, kann nach wie vor eine strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung gestellt werden. Damit diese wirken kann, muss sie aber rechtzeitig gestellt werden, d.h. bevor die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wurde. Außerdem muss sie auch vollständig und fehlerfrei sein.
Für den Laien sind die hohen Anforderungen des Gesetzgebers kaum zu überschauen und noch weniger zu erfüllen. Darum sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen erstellt werden. Die komplexen Vorgänge können so nicht erfasst werden und die Selbstanzeige von der Stange gibt es nicht. Wer es ohne kompetente Hilfe versucht, riskiert, dass die Selbstanzeige fehlerhaft wird und deshalb in der Konsequenz misslingt.
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