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Täglich mehr als 10 Grillunfälle: Wer haftet und zahlt?

Meldung von: Daniel Görs - 04.05.2012 16:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Jährlich 4.000 Grillunfälle mit Personenschaden, davon 500 mit schweren und schwersten Verbrennungen / Unsachgemäßer Einsatz von Brandbeschleunigern häufigste Unfallursache / Welche Versicherung welche Schäden abdeckt, erklärt TARIFCHECK24

Hamburg / Wentorf, 4. Mai 2012 - Das Warten hat ein Ende: Mit den ersten warmen Tagen ist die diesjährige Grillsaison endlich eröffnet. Millionen Deutsche zieht es wieder in Gärten und Grünanlagen, um ihrem kulinarischen Hobby im Freundes- oder Familienkreis nachzugehen. Doch insbesondere im Zusammenspiel von Alkohol und Brandbeschleunigern ist Vorsicht geboten: Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin e. V. (DGV) kommt es in Deutschland jährlich zu rund 4.000 Grillunfällen mit Personenschaden.

In 500 Fällen tragen die Opfer sogar schwere und schwerste Brandverletzungen davon. "Kommt es beim Grillen zu Sach- oder gar Personenschäden, dann muss der Verursacher für Schadensersatz und Schmerzensgeld aufkommen. Trägt das Opfer bleibende gesundheitliche Schäden davon, dann können die Zahlungen sehr schnell Dimensionen erreichen, welche die finanzielle Existenz gefährden", warnt Versicherungsexperte Jan Schust, Vorstand von TARIFCHECK24, seit mehr als zehn Jahren eines der führenden Versicherungs- und Finanzportale mit mehr als 25 Millionen Nutzern im Jahr ( http://www.tarifcheck24.com ).

Sicherheit geht auch an heißen Tagen vor: Risikominimierung und Absicherung

Durch gezielte Vorsichtsmaßnahmen lassen sich die Risiken beim Grillen erheblich reduzieren. So raten Sicherheitsexperten von der Verwendung von flüssigen Brandbeschleunigern ab. Der Grill sollte den Sicherheitsnormen entsprechen und auf festem Grund stehen.

Der "Grillmeister" sollte zudem auf Alkoholgenuss verzichten. Vollkommen ausschließen lassen sich Schäden hierdurch jedoch nicht. So kann ein ungeschickt abgestelltes Glas Rotwein das neue Sommerkleid ruinieren, Bekleidung und Gartenmöbel können durch Funkenflug in Brand geraten.

"Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die anderen Grillgästen entstehen. Und zwar sowohl bei Personen- als auch bei Sachschäden. Entscheidend für die Regulierung ist, dass dem Schadensverursacher kein Vorsatz nachgewiesen werden kann" erklärt Versicherungsprofi Jan Schust. Eine unerlässliche wie günstige Versicherung, denn private Haftpflichtversicherungen gibt es bereits für weniger als fünf Euro pro Monat. Einen guten Überblick über die unterschiedlichen Angebote der Versicherungswirtschaft gibt es auf http://www.tarifcheck24.com/haftpflichtversicherung/vergleich/ .

Schäden am eigenen Eigentum - etwa an den Gartenmöbeln - werden nicht durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Stattdessen kommt in diesem Fall die eigene Hausratversicherung zum Tragen. Entgegen einer weitverbreiteten Überzeugung umfasst der Versicherungsschutz der Hausratversicherung nämlich nicht nur Einrichtungsgegenstände, die sich innerhalb des Hauses befinden, sondern auch Gartengeräte und Gartenmöbel aller Art.

Unter http://www.tarifcheck24.com/hausratversicherung/vergleich/ können unterschiedliche Hausratversicherungen kostenlos und unverbindlich verglichen werden. "Mit der nötigen Vorsicht und dem richtigen Versicherungsschutz steht der Grillparty nichts im Wege. Ganz gleich, ob im kleinen oder großen Kreis, mit Freunden und Familienmitgliedern - oder im Rahmen der kommenden Europameisterschaft", sagt Jan Schust. Denn gerade der heiße Fußball-Sommer wird wohl leider nicht unfallfrei verlaufen.







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