Unwetter, Starkregen und Hagelschlag: Welche Schäden ersetzen die Versicherungen?
Meldung von: az online marketing - 03.07.2012 13:28 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute
Vertragsunterlagen prüfen
Gewitterböen erreichen häufig Windstärke 8 und mehr, was Sturm bedeutet. Dann sind für Häuserschäden die Gebäude-, und bei Wohnungen die Hausratversicherungen für den Schadenersatz zuständig. Brandschäden sind in der Gebäudeversicherung oder bei Mietern in der Hausratversicherung abgesichert. Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag an TV-Anlagen, Computern etc. ersetzen in der Regel neuere Hausratversicherungen.
Elementarschadenversicherung reduziert finanzielles Risiko
Durch die Gewitterzellen ergossen sich innerhalb kürzester Zeit Wassermengen, die sonst in einem ganzen Monat auflaufen. Das führte bei manchem zu schlimmen Überschwemmungsschäden, weil das Wasser von außen über Türen, Fenster und Luftschächte in Wohnungen und Keller hereinfloss oder durch einen Rückstau aus der überforderten Kanalisation kam. Hier hilft nur eine Elementarschadenversicherung weiter, die in die bestehende Gebäude- oder Hausratversicherung und bei Betrieben in Geschäftsinhaltsversicherung eingeschlossen werden kann. "Sie deckt auch Schäden von Erdrutschen, Erdsenkungen und sogar von Erdbeben ab", informiert Spauszus. Denn auf staatliche Hilfe bei Elementarschäden darf nur der hoffen, der keine Chance hatte, das Risiko privat zu versichern. Wer beim Umfang seines Versicherungsschutzes unsicher ist, sollte sich von seinem Versicherungsvermittler weiterhelfen lassen. Der kann auch konkrete Auskunft geben, ob beispielsweise zusätzlich noch zertrümmerte Fenster- und Glasscheiben erneuert werden.
Dächer inspizieren
Hauseigentümer, die nach erstem Anschein nach einem starken Gewitter glimpflich davongekommen sind, sollten dennoch mal ihr Hausdach mustern. Denn auch verschobene oder gerissene Dachziegel sind Gewitterschäden, die vom Dachdecker - und auf Kosten der Gebäudeversicherung - gerichtet werden sollten. Ein Fernglas leistet da gute Dienste und ist wesentlich ungefährlicher als eine eigene Inspektion auf dem Dach.
Wenn Nachbars Baum oder einer der Gemeinde sowie abreißende große Äste Schäden an Autos oder Häusern anrichteten, hilft immer nur die eigene Versicherung, also die Teilkasko bei Autos und die Gebäudeversicherung. Die kann später prüfen, ob dem Baumeigentümer ein Schuldvorwurf zu machen ist, ob er beispielsweise einen erkennbar kranken Baum hätte entfernen lassen müssen. Ist der eigene Baum umgefallen, sieht man in den Vertragsunterlagen nach, ob die hohen Entsorgungskosten für Holz und Geäst in eigenen Versicherung abgedeckt sind, rät Klaus-Dieter Spauszus.

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.
Klaus-Dieter Spauszus
Werstener Dorfstraße 85
40591 Düsseldorf
E-Mail: service@klaus-spauszus.de
Telefon: 0211-727577
Homepage: http://duesseldorf.bvk.de/

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.000 Direktmitgliedern und ca. 30.000 Organmitgliedern ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union.
Klaus-Dieter Spauszus ist Pressesprecher des Bezirksverbands Düsseldorf des BVK und berät als Geschäftsführer der Alte Leipziger - Hallesche Generalagentur Spauszus seit 1983 Kunden aus Düsseldorf und der Region in allen privaten und gewerblichen Versicherungsfragen.
Weitere Informationen finden sie unter http://duesseldorf.bvk.de und www.klaus-spauszus.de

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