Urteil erleichtert Anlegern die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 18.07.2012 18:31 Uhr
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Da die Anleger bis dato bei diesem Punkt die Beweislast trugen, war es an ihnen, die Bedenken des Gerichts an ihrem Vortrag zu beseitigen. Dass die Beweislast durch das Urteil des Bundesgerichtshofs nunmehr umgekehrt wurde, hat für den Anleger somit erfreuliche Folgen im Falle eines Prozesses. "Echte Beweislastumkehr" bedeutet, dass die beklagte Bank nachweisen muss, dass sich ihr Kunde auch bei ordnungsgemäßer Anlageberatung für die gegenständliche Kapitalanlage entschieden hätte. Damit trifft nun die beratenden Finanzinstitute das Risiko, dass nicht aufgeklärt werden kann, wie der Anleger bei richtiger Aufklärung gehandelt hätte.
Für die Banken kann es demzufolge ab sofort weitaus schwieriger werden die erhobenen Schadensersatzforderungen ihrer Kunden vor Gericht erfolgreich abzuwenden. Die Erfolgsaussichten betroffener Anleger, die entstandenen Schäden ersetzt zu bekommen, können sich demgegenüber durch das aktuelle Urteil wesentlich erhöhen. Die Ahndung der Verletzung von Beratungspflichten aus einem Anlageberatungsvertrag wird diesbezüglich deutlich erleichtert.
Durch das im Mai 2012 ergangene Urteil sind insbesondere auch die Chancen der Anleger in geschlossene Fonds auf eine Rückabwicklung ihrer gezeichneten Beteiligung gestiegen. Anlegern, die einen geschlossenen Fonds gezeichnet haben, ist gerade nach der aktuellen Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts zu empfehlen ihre Ansprüche von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche, weswegen Anleger, die sich falsch beraten fühlen, zügig handeln sollten.
Die Rechtsanwälte von GRP Rainer bieten Ihnen eine umfassende juristische Prüfung Ihrer Fondsbeteiligung.
Unsere im Kapitalmarktrecht tätigen Anwälte überprüfen sämtliche in Betracht kommenden rechtlichen Möglichkeiten und Ansprüche und treiben deren Durchsetzung voran - gerichtlich und außergerichtlich.
Betroffene sollten zeitnah von einem Anwalt prüfen lassen, ob möglicherweise die Voraussetzungen von Schadensersatzansprüchen vorliegen. Ansonsten gehen sie das Risiko ein, dass tatsächlich bestehende Ansprüche gegebenenfalls verjähren und nicht mehr durchgesetzt werden können.
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