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Verirrte Koffer, ausgebuchtes Hotel & Co.: Wie man mit den größten Urlaubskillern umgeht

Meldung von: seeker GmbH - 29.09.2016 10:19 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

seeker klärt auf, was im Fall der Fälle zu unternehmen ist

Verirrte Koffer, ausgebuchtes Hotel & Co.: Wie man mit den größten Urlaubskillern umgeht
Logo seeker
Durchschnittlich 1.109 Euro pro Person geben die Deutschen für den Urlaub aus (Quelle: Statista). Die schönste Zeit des Jahres lassen sie sich also einiges kosten, dafür soll aber auch alles perfekt sein. Wenn dann allerdings die Koffer im falschen Flieger gelandet sind, die Reisekasse geklaut wurde oder das Hotel versehentlich die Reservierung gelöscht hat, ist die wohlverdiente Entspannung in Gefahr. Wie sich der Urlaub trotz eines dieser Horrorszenarien retten lässt, erklärt seeker (https://www.seeker.info/), der digitale Lotse.

Oh Schreck, der Koffer ist weg
Eine fürchterliche Vorstellung: Man ist am Zielflughafen angekommen und träumt sich bereits an den Strand, als man feststellt, dass die Koffer nicht mitgeflogen sind. Jetzt heißt es, Ruhe zu bewahren und sich beim "Lost & Found"-Schalter am Gepäckschalter zu melden, sein Ticket vorzuzeigen und die Koffer genau zu beschreiben. Insgesamt 26 Millionen Gepäckstücke werden jährlich vermisst. Über 95 Prozent aller Koffer werden innerhalb von maximal fünf Tagen "wiedergefunden" und direkt ins Hotel nachgeliefert, meist sogar am gleichen Tag (Quelle: Focus). Zur Überbrückung sollte man also nicht gleich seine komplette Reisegarderobe ersetzen, sondern nur das Nötigste kaufen.

"Es gab da ein Problem mit ihrer Hotelbuchung..."
Im Hotel angekommen, erblickt man bereits den herrlichen Pool und freut sich bereits auf ein ausgiebiges Bad. Wenn allerdings der Rezeptionist plötzlich sagt, dass etwas mit der Reservierung durcheinander gekommen ist, schrillen bei den meisten Urlaubern sofort die Alarmglocken. Aber auch in dieser Situation sollte man nicht in Panik geraten. Ist ein Hotel überbucht, muss der Veranstalter für einen gleichwertigen Ersatz sorgen. Außerdem stehen dem Urlauber bis zu 25 Prozent Erstattung zu. Für die Zeit, die man mit dem "Umzug" in ein neues Domizil verbringen muss, gibt es ebenfalls eine Entschädigung. Bei minderwertigem Ersatz ist sogar eine noch höhere Minderung drin, respektive kann der Urlaub abgebrochen und auf volle Kostenerstattung bestanden werden.

Haltet den Dieb!
Im Urlaub hat man oftmals viel Bargeld dabei, was Taschendiebe auf den Plan ruft. Wurde man Opfer eines Langfingers, ist der Ärger groß. Doch bevor man sich stundenlang grämt, sollte man besser sofort aktiv werden. Zunächst müssen die gestohlenen Karten unverzüglich gesperrt werden, denn ab diesem Zeitpunkt ist die Bank verantwortlich, sollte mit den Karten Geld abgehoben oder gezahlt werden. Der Verlust sollte auch der Polizei gemeldet werden. Wurde der Reisepass gestohlen, ist der Gang zum Konsulat oder zur Botschaft unumgänglich - damit man sich ausweisen kann, sollten niemals alle Dokumente in der Brieftasche mitgeführt werden. Ohne Geld muss übrigens niemand bleiben. Es besteht die Möglichkeit, dass Angehörige oder Freunde Geld auf das Konto des Reiseveranstalters überweisen, das dann vor Ort in bar ausgezahlt wird. Bei einem Individualurlaub kann Geld via Finanzdienstleister wie Moneygram oder Western Union überwiesen werden.

Up, up and away...
... schön wär"s. Wenn sich der Start stundenlang verzögert, wird es ärgerlich. Doch wer mehr als drei Stunden zu spät ankommt, kann bares Geld zurückfordern. Bei Flügen bis 1.500 Kilometern gibt es 250 Euro zurück, bei bis zu 3.500 Kilometern 400 Euro und bei allem, was darüber liegt sogar 600 Euro. Zusätzlich muss die Fluglinie für Verpflegung sorgen und für Hotel und Transfer, wenn der Flug erst am nächsten Tag startet (Voraussetzung: über zwei Stunden Verspätung für eine Flugstrecke unter 1500 km, über drei Stunden für eine Strecke bis 3500 km, über vier Stunden bei Flugstrecken über 3500 km). Wer sogar länger als fünf Stunden warten muss, der kann die Reise kostenlos stornieren und sich die Kosten erstatten lassen. Wenn ein von der Fluggesellschaft verschuldeter Schaden entstanden ist, kann man diesen ebenfalls geltend machen.

"Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was verzählen... Damit es dabei aber eher um spannende Abenteuer statt um Horrorgeschichten geht, sollte man einiges beachten. Doch selbst wenn etwas, den Urlaub zu vermiesen droht, gilt es, Ruhe zu bewahren. Die meisten Probleme lassen sich einfacher lösen, als man denkt", erklärt Dr. Klaus D. Mapara, Geschäftsführer der seeker GmbH.
Die App ist für iOS und Android erhältlich.

Firmenkontakt:
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seeker GmbH
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97246 Eibelstadt
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bb@m3-pr.de
http://www.seeker.info


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seeker ist der digitale Lotse, der Hotels, Restaurants, Sehenswürdigkeiten, Theater, Geldautomaten, Shoppingmöglichkeiten& Co. im Umkreis anzeigt. Egal ob im Urlaub, in einer fremden Stadt oder im eigenen Kiez: Mit seeker hat man die ganze Stadt in der Hosentasche. Zielgenau navigiert die App von überall ans gewünschte Ziel. Zu den Sehenswürdigkeiten der Stadt bietet seeker außerdem nützliche Hintergrundinformationen - dank Anbindung an Wikipedia. Als besonderes Feature zeigt die App weltweit über 400 Bike-Sharing-Stationen an - so ist man auch ohne Auto am Urlaubsort mobil. Seine persönlichen Favoriten kann man für den nächsten Besuch abspeichern und sich so seinen eigenen Reiseführer zusammenstellen. Ein weiterer nützlicher Service der App ist, sich individuelle Touren anzulegen. So wird man sicher und einfach zu den gewünschten Locations gelotst.

Download iOS: https://itunes.apple.com/de/app/seeker/id298260736?mt=8
Download Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=info.seeker.droid
Web: https://www.seeker.info/

Pressekontakt:
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