Wölbern Holland 64: Anleger können Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 01.09.2014 10:30 Uhr
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Die Situation ist trotzdem angespannt und der Immobilienmarkt in den Niederlanden boomt derzeit nicht unbedingt. Anleger, die sich Sorgen, um ihr investiertes Geld machen, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der prüfen kann, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Wie die aktuelle Entwicklung bestätigt, sind Investitionen in geschlossene Immobilienfonds wie die Wölbern Holland Fonds keineswegs so sichere Kapitalanlagen wie sie in den Beratungsgesprächen oft dargestellt wurden. Fallende Preise auf dem Immobilienmarkt, Schwankungen bei den Mieteinnahmen oder Leerstände können die Wirtschaftlichkeit des Fonds gefährden. Am Ende kann den Anlegern sogar der Totalverlust drohen. Schon deshalb kann die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds keine sichere Kapitalanlage sein. Im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über die Risiken informiert werden müssen.
Darüber hinaus hätten die Banken auch ihre Vermittlungsprovisionen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs offen legen müssen. Denn anhand dieser sogenannten Kick-backs kann sich der Kunde ein Bild vom Provisionsinteresse der Bank machen, das unter Umständen höher bewertet wurde als der Wunsch des Kunden nach einer sicheren Kapitalanlage.
Sowohl das Verschweigen der Kick-Backs als auch eine unzureichende Risikoaufklärung können den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Natürlich muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt.
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