Was bringen die geplanten Änderungen der Mietpreisbremse
Meldung von: Vermietspezialist Bartsch & Rozmarin Immobilien OHG - 20.09.2016 15:22 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
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Seit der Einführung der Mietpreisbremse zum 1.6.2016, hat sich der Immobilienmarkt verändert. Sie hat jedoch nicht den gewünschten Erfolg gebracht und soll daher noch nachgebessert werden.
Der Münchner " Vermietspezialist (http://www.vermietspezialist.de/)" Bartsch und Rozmarin Immobilien hat die Auswirkungen in den letzten 15 Monaten beobachtet und ist gespannt, welche der bereits geplanten Änderungsvorschläge der Regierung zum Thema Mietpreisbremse im Gesetz verankert werden.
"Die Mietpreisbremse hat genau das verursacht was wir befürchtet haben: sie hat keine spürbaren Verbesserungen für die Mieter bewirkt", meint Angelika Bartsch Geschäftsführerin von Bartsch und Rozmarin Immobilien (http://www.vermietspezialist.de/).
Die Mietpreisbremse scheint lediglich eine Bremse für die Investitionsbereitschaft der Immobilienbesitzer zu sein, werden deren Rechte doch immer mehr eingeschränkt. Vor allem Kapitalanleger, die jetzt eine Immobilie zu überteuerten Preisen kaufen, können nicht auf die Mietpreisbremse Rücksicht nehmen. Das bedeutet, dass ein Großteil der Mietangebote am Münchner Markt weit über den durchschnittlichen Mietspiegel liegen beziehungsweise noch über den erlaubten zusätzlichen 10%.
"Es scheint so, als würde ein Vermieter vom anderen abschreiben", meint die Maklerin "Jeder Vermieter, der seine Immobilie neu vermietet, orientiert sich unter anderem an den einschlägigen Immobilienportalen, welche Mieten die Konkurrenz verlangt. Quadratmeterpreise zwischen 15 und 20 EUR sind oft an der Tagesordnung."
Der Vermieter ist im Zwiespalt: soll er sich nun als "Gutmensch" an die neue Regelung halten oder sollte er doch einfach dem Markt gerecht werden und die dort üblichen Preise ebenfalls verlangen, um letztlich nicht der Dumme zu sein.
"Grundsätzlich ist es von Seiten der Regierung eine Unverschämtheit, sich dermaßen in bestehende Märkte einzumischen.", meint Frau Bartsch. "Andererseits wird es dem Durchschnittsverdiener immer schwerer gemacht, bei diesen hochpreisigen Mieten einen adäquaten Wohnraum zu finden. Ein Großteil der Mieter gibt inzwischen 50 % seines Nettoeinkommens für die Miete aus, waren es in der Vergangenheit im Durchschnitt nur 30-40 %."
Die Nachbesserungen zur Mietpreisbremse sehen vor, dass Vermieter in Zukunft die zu viel verlangten Mieten auch im Nachhinein zurückerstatten müssen. Die Firma Bartsch & Rozmarin Immobilien rät daher seinen Vermietern, sich bei einer Neuvermietung genau zu informieren, welche Miete noch zulässig ist. "Wenn die Miete in Anbetracht des aktuellen Marktes und des Preis-Leistungs-Verhältnisses fair ist, gibt es unserer Erfahrung nach keine Probleme und der Vermieter kann seine Immobilie stressfrei und nachhaltig vermieten. Überspannt er den Bogen, indem er seine Miete weit über dem Mietspiegel ansiedelt, muss er zukünftig sicherlich mit den Konsequenzen rechnen.", so die Maklerin.
Es bleibt abzuwarten, ob nicht in naher Zukunft eine Klagewelle von Mietern losgetreten wird.
Angelika Bartsch - Bartsch & Rozmarin Immobilien
"Die Mietpreisbremse hat genau das verursacht was wir befürchtet haben: sie hat keine spürbaren Verbesserungen für die Mieter bewirkt", meint Angelika Bartsch Geschäftsführerin von Bartsch und Rozmarin Immobilien (http://www.vermietspezialist.de/).
Die Mietpreisbremse scheint lediglich eine Bremse für die Investitionsbereitschaft der Immobilienbesitzer zu sein, werden deren Rechte doch immer mehr eingeschränkt. Vor allem Kapitalanleger, die jetzt eine Immobilie zu überteuerten Preisen kaufen, können nicht auf die Mietpreisbremse Rücksicht nehmen. Das bedeutet, dass ein Großteil der Mietangebote am Münchner Markt weit über den durchschnittlichen Mietspiegel liegen beziehungsweise noch über den erlaubten zusätzlichen 10%.
"Es scheint so, als würde ein Vermieter vom anderen abschreiben", meint die Maklerin "Jeder Vermieter, der seine Immobilie neu vermietet, orientiert sich unter anderem an den einschlägigen Immobilienportalen, welche Mieten die Konkurrenz verlangt. Quadratmeterpreise zwischen 15 und 20 EUR sind oft an der Tagesordnung."
Der Vermieter ist im Zwiespalt: soll er sich nun als "Gutmensch" an die neue Regelung halten oder sollte er doch einfach dem Markt gerecht werden und die dort üblichen Preise ebenfalls verlangen, um letztlich nicht der Dumme zu sein.
"Grundsätzlich ist es von Seiten der Regierung eine Unverschämtheit, sich dermaßen in bestehende Märkte einzumischen.", meint Frau Bartsch. "Andererseits wird es dem Durchschnittsverdiener immer schwerer gemacht, bei diesen hochpreisigen Mieten einen adäquaten Wohnraum zu finden. Ein Großteil der Mieter gibt inzwischen 50 % seines Nettoeinkommens für die Miete aus, waren es in der Vergangenheit im Durchschnitt nur 30-40 %."
Die Nachbesserungen zur Mietpreisbremse sehen vor, dass Vermieter in Zukunft die zu viel verlangten Mieten auch im Nachhinein zurückerstatten müssen. Die Firma Bartsch & Rozmarin Immobilien rät daher seinen Vermietern, sich bei einer Neuvermietung genau zu informieren, welche Miete noch zulässig ist. "Wenn die Miete in Anbetracht des aktuellen Marktes und des Preis-Leistungs-Verhältnisses fair ist, gibt es unserer Erfahrung nach keine Probleme und der Vermieter kann seine Immobilie stressfrei und nachhaltig vermieten. Überspannt er den Bogen, indem er seine Miete weit über dem Mietspiegel ansiedelt, muss er zukünftig sicherlich mit den Konsequenzen rechnen.", so die Maklerin.
Es bleibt abzuwarten, ob nicht in naher Zukunft eine Klagewelle von Mietern losgetreten wird.
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