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Wenn der Kuckuck dreimal klingelt

Meldung von: Dr. Ebert Schnell-Lernsysteme - 07.11.2016 17:56 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Beschreiben Sie die Zwangsvollstreckung (Pfändung) in das bewegliche Vermögen!

Wenn der Kuckuck dreimal klingelt
Wenn der Kuckuck.... (Bildquelle: Pixarbay)
Eine Zwangsvollstreckung oder auch Pfändung ist für alle Beteiligten recht unangenehm. In seinem kostenlosen Schulungsvideo erklärt Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert die drei Schritte im Rahmen einer Zwangsvollstreckung.

Es kommt gar nicht so selten vor, dass eine Privatperson in die Schuldenfalle gerät. Für den Gläubiger besteht dann, meist nach vielen vorangegangenen Mahnschreiben und Telefonaten, oft die ultima ratio in der Einleitung einer Zwangsvollstreckung gegen den säumigen Kunden, um so wenigstes noch einen kleinen Teil des Verlustes auszugleichen. Pro Jahr werden von deutschen Gerichten etwa acht Millionen Mahn- und Vollstreckungsbescheide herausgeschickt. Der Volksmund spricht hier vom "Kuckuck", der kommt beziehungsweise aufgeklebt wird. Wie die Zwangsvollstreckung in das private Vermögen im Einzelnen abläuft, ist allerdings weniger bekannt.

Drei Schritte im Rahmen einer Zwangsvollstreckung

Insgesamt ist das Verfahren der Zwangsvollstreckung in das private Vermögen durch drei Schritte gekennzeichnet:
Im ersten Schritt nimmt der Vollstreckungsbeamte oder Gerichtsvollzieher eine Selektion vor, indem er die vorhandenen Vermögenswerte prüft und in pfändbare und nicht pfandbare einteilt. Denn nicht alles darf gepfändet werden. Dinge, die zur Lebensführung oder zur Berufsausübung benötigt werden, etwa ein Kühlschrank oder bestimmte Maschinen, gelten als nicht pfändbar.

Im zweiten Schritt werden die pfändbaren Vermögenswerte weiter unterteilt in kleine, leicht transportierbare und in schwere Vermögenswerte. Zu den ersteren gehören als klassisches Beispiel Schmuckstücke, zu letzteren etwa schwere antike Möbelstücke. Die kleinen, leicht transportierbaren Vermögenswerte nimmt der Gerichtsvollzieher im Interesse des Gläubigers an sich. Bei schweren, pfändbaren Vermögenswerten klebt er ein Pfandsiegel auf, um die Pfändung zu dokumentieren. Das unerlaubte Entfernen eines solchen Pfandsiegels stellt übrigens eine Straftat nach § 136 StGB dar. Im Volksmund heißt dieses Pfandsiegel auch "Kuckuck". Die Bezeichnung stammt noch aus dem 18./19. Jahrhundert, als auf dem Pfandsiegel noch der Wappenadler zu sehen war. Dieser wurde damals als "Kuckuck" verspottet. Die heutigen Pfandsiegel zeigen zwar nicht mehr den Wappenadler, die Bezeichnung hat sich aber erhalten. Es gibt hier auch die Möglichkeit der Austauschpfändung. Dabei wird ein wertvoller Gegenstand durch einen einfacheren ausgetauscht, etwa eine wertvolle Bang & Olufsen-Steroanlage durch ein einfaches, nicht pfändbares Radio.

Im dritten Schritt erfolgt dann die Versteigerung der gepfändeten Gegenstände. Diese ist an bestimmte Regeln gekoppelt. Sie darf zum Beispiel frühestens eine Woche nach dem Tag der Pfändung erfolgen.

Das komplette, kostenlose Video " Beschreiben Sie die Zwangsvollstreckung Pfändung in das bewegliche Vermögen! (http://www.mariusebertsblog.com/)" finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube (https://www.youtube.com/watch?v=KVqT4w9DnH8). Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite (http://www.mariusebertsblog.com/) des Unternehmens.

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