Wie man GEMA-freie Musik selbst verwerten kann
Meldung von: Verband Deutscher Musikschaffender (VDM) - 19.10.2016 11:48 Uhr
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Der Verband Deutscher Musikschaffender klärt auf und kalkuliert Lizenzgebühren.
Das Thema GEMA-freie Musik sei in den vergangenen Jahren sehr populär geworden, sagt Klaus Quirini, Vorstand des Verbands Deutscher Musikschaffender ( VDMplus (http://www.VDMplus.de)). Denn "grundsätzlich gilt, dass kein Urheber oder Leistungsschutzberechtigter verpflichtet ist, einer Wahrnehmungs- beziehungsweise Verwertungsgesellschaft wie GEMA oder GVL beizutreten."
Doch in der Bundesrepublik Deutschland lasse sich von Gesetz wegen das Urheberrecht nicht übertragen, sondern lediglich die Nutzung von Werken. "Wenn Urheber keine Wahrnehmungsgesellschaft beauftragt haben, ihre Interessen zu wahren, bedeutet dies im Klartext: Komponisten, Texter und Arrangeure nehmen ihre Rechte eigenverantwortlich wahr", beschreibt Udo Starkens, Generalmanager des VDM.
Daraus ergeben sich allerdings viele Fragen. Was ist der Unterschied zwischen Urheber- und Leistungsschutzrecht? Wie können welche Nutzungsarten aus der Verwertung ausgegrenzt werden? Wie verhandeln die Urheber selbst mit den Nutzern der Musik? Machen alternative Lizenzmodelle, wie z.B. die CC-Lizenz Sinn?
"Und das sind wenige Beispiele, denn das Thema GEMA-freie Musik ist komplex", erklärt Quirini, und der versierte Musikbranchenkenner mahnt: "Dementsprechend groß ist die Gefahr sowohl für Urheber, als auch für Nutzer, finanziell benachteiligt zu werden." Mitglieder des Verbands Deutscher Musikschaffender werden umfassend aufgeklärt. "Wir haben speziell zu diesem Thema mehrere Monate aufwendig recherchiert", sagt Starkens. Und zwar nicht nur, um den VDM-Mitgliedern alle Zusammenhänge hinsichtlich GEMA-freier Musik plausibel erläutern zu können.
"Das machen wir natürlich, indem wir zum Beispiel in unseren ständig aktualisierten Sammelordnern mit dem geballten Wissen über das Musikbusiness das Thema eingehend beleuchten und in persönlichen Gesprächen mit unseren Mitgliedern individuell Fragen beantworten", betont Quirini. Doch der VDM-Service gehe noch viel weiter, ergänzt Starkens: "Wie für viele Bereiche der Musikbranche stellen wir exklusiv den VDM-Mitgliedern neben allen relevanten Informationen auch Musterverträge und Kalkulationen zur Verfügung." Jetzt auch für GEMA-freie Musik, so dass Preise für Nutzung und angemessene Vergütung für Mitwirkende an den Werken von Mitgliedern des VDM errechnet werden können.
(Bildquelle: Fotolia © alphaspirit)
Doch in der Bundesrepublik Deutschland lasse sich von Gesetz wegen das Urheberrecht nicht übertragen, sondern lediglich die Nutzung von Werken. "Wenn Urheber keine Wahrnehmungsgesellschaft beauftragt haben, ihre Interessen zu wahren, bedeutet dies im Klartext: Komponisten, Texter und Arrangeure nehmen ihre Rechte eigenverantwortlich wahr", beschreibt Udo Starkens, Generalmanager des VDM.
Daraus ergeben sich allerdings viele Fragen. Was ist der Unterschied zwischen Urheber- und Leistungsschutzrecht? Wie können welche Nutzungsarten aus der Verwertung ausgegrenzt werden? Wie verhandeln die Urheber selbst mit den Nutzern der Musik? Machen alternative Lizenzmodelle, wie z.B. die CC-Lizenz Sinn?
"Und das sind wenige Beispiele, denn das Thema GEMA-freie Musik ist komplex", erklärt Quirini, und der versierte Musikbranchenkenner mahnt: "Dementsprechend groß ist die Gefahr sowohl für Urheber, als auch für Nutzer, finanziell benachteiligt zu werden." Mitglieder des Verbands Deutscher Musikschaffender werden umfassend aufgeklärt. "Wir haben speziell zu diesem Thema mehrere Monate aufwendig recherchiert", sagt Starkens. Und zwar nicht nur, um den VDM-Mitgliedern alle Zusammenhänge hinsichtlich GEMA-freier Musik plausibel erläutern zu können.
"Das machen wir natürlich, indem wir zum Beispiel in unseren ständig aktualisierten Sammelordnern mit dem geballten Wissen über das Musikbusiness das Thema eingehend beleuchten und in persönlichen Gesprächen mit unseren Mitgliedern individuell Fragen beantworten", betont Quirini. Doch der VDM-Service gehe noch viel weiter, ergänzt Starkens: "Wie für viele Bereiche der Musikbranche stellen wir exklusiv den VDM-Mitgliedern neben allen relevanten Informationen auch Musterverträge und Kalkulationen zur Verfügung." Jetzt auch für GEMA-freie Musik, so dass Preise für Nutzung und angemessene Vergütung für Mitwirkende an den Werken von Mitgliedern des VDM errechnet werden können.
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Josefsallee 12
52078 Aachen
0241 9209277
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http://www.vdmplus.de
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Der Verband Deutscher Musikschaffender (www.VDMplus.de) ist ein Zusammenschluss von Produzenten, Musikverlagen, Tonträgerfirmen, Komponisten, Textdichtern, Musikern, Managern, Künstlern und vertritt seit 1974 die Interessen deutscher Musikschaffender. Seit Jahrzehnten gründen und betreiben, an der Musikwirtschaft interessierte Musikschaffende, durch das Coaching der VDM-Mitarbeiter der einzelnen Abteilungen, erfolgreich Musikverlage und Musiklabel. VDM-Mitglieder lernen das Business von der einfachsten Promotionarbeit bis hin zu komplizierten Vertragsausarbeitungen kennen. Ein umfassender Einblick für Neugründer und Profis über die Hintergründe in der Musikbranche ist eines der Kernthemen im VDM.
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