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Wilken ist startbereit für die E-Bilanz

Meldung von: Uwe Pagel - 03.05.2012 11:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Branchenspezifische Taxonomien werden berücksichtigt


Mit einem eigenen Vorgehensmodell unterstützt Wilken Unternehmen bei der Einführung der E-Bilanz, die ab dem 1. Januar 2013 zur Pflicht wird. Neben den funktionalen Anpassungen seines ERP-Systems CS/2 bietet der Ulmer Software-Hersteller seinen Kunden auch fachliche Unterstützung bei der Durchführung von E-Bilanz-Projekten. "Um die Anforderungen der E-Bilanz umsetzen zu können, reicht es nicht, ein neues Release der Finanzbuchhaltungs-Software einzuführen. Denn das neue Verfahren wirkt sich zum einen auf den Kontenrahmen sowie zum anderen auf eine ganze Reihe vor- und nachgelagerter Systeme aus", beschreibt Jörn Struck, in der Geschäftsleitung der Wilken GmbH zuständig für den Bereich ERP, die Anforderungen. Deswegen wird in einem ersten Schritt das bestehende Rechnungswesen genau analysiert. Danach werden Mapping-Regeln erarbeitet, mit denen die Taxonomiekonformität sichergestellt werden kann, die Kontenpläne entsprechend angepasst sowie das Verfahren für die Erstellung des XBRL-Datenträgers implementiert. "Mit dem Vorgehensmodell senken wir den Aufwand und beschleunigen die Umsetzung der E-Bilanz. Dennoch empfehlen wir allen Unternehmen, die entsprechenden Projekte baldmöglichst aufzusetzen, damit etwaige Umstellungs-Tätigkeiten rechtzeitig vor Beginn des Geschäftsjahres 2013 umgesetzt werden können", erläutert Struck. Denn es ist absehbar, dass es in der zweiten Jahreshälfte zu einem Projektstau kommen könnte, weil dann viele Unternehmen gleichzeitig die Vorbereitungsprojekte zur E-Bilanz durchführen wollen."

Alle bilanzierenden Unternehmen - unabhängig von Rechtsform und Größe - sind von den Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen betroffen und müssen entsprechende Vorkehrungen treffen. Grundsätzlich sind bereits Jahresabschlüsse für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, elektronisch zu übermitteln. Im Rahmen der sogenannten Nichtbeanstandungsregelung können die Steuerbilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2012 zwar noch in Papierform abgegeben werden. Ab dem Jahr 2014 gibt es aber kein Entrinnen mehr: Die E-Bilanz muss elektronisch übermittelt werden. "Die eigentliche Softwarefunktionalität wird erst in 2014 benötigt - die vorbereitenden Projekte sollten in 2012 durchgeführt werden", erläutert Jörn Struck.

XBRL und Taxonomie
Der Inhalt der Bilanz sowie der GuV sind in Form eines von der Finanzverwaltung vorgeschriebenen Datensatzes zu übermitteln. Die Übertragung muss standardisiert als XBRL-Datensatz erfolgen. Dieses einheitliche Übertragungsformat ist von der Finanzverwaltung festgelegt und dient als elektronische Sprache für das Financial Reporting. Daher auch der Name: XBRL = extensible Business Reporting Language.

Die Taxonomien (quasi die "Kontenpläne") wurden ebenfalls vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht. Sie dienen als semantische Grundlage der E-Bilanz und orientieren sich an der HGB-Taxonomie. Neben der allgemeinen Taxonomie gibt es aufgrund spezieller Rechnungslegungsvorschriften Spezialtaxonomien für Banken und Versicherungen. Außerdem gibt es Ergänzungstaxonomien für beispielsweise Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Verkehrs- und Wohnungsunternehmen oder kommunale Eigenbetriebe, die aber noch nicht endgültig vom Gesetzgeber verabschiedet worden sind.




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